Tödlicher Badeunfall geklärt
Nach dem Todesfall wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet um abzuklären, ob im Zusammenhang mit dem Tod des Kindes durch Angehörige des Mädchens oder die Betreiber der Badeanstalt Aufsichts- und/oder Sorgfaltspflichten verletzt worden sind.
Das medizinische Gutachten hat nun ergeben, dass das Mädchen an einer vorbestandenen Herzerkrankung gelitten hatte. Diese führte zu einer Herzrhytmusstörung mit entsprechender Kreislaufschwäche, weshalb das Kind ertrunken ist. Die Rhythmusstörung hätte für das Mädchen auch ausserhalb des Wassers einen tödlichen Verlauf nehmen können.
Ein Drittverschulden kann unter diesen Umständen ausgeschlossen werden. Das untersuchungsrichterliche Strafverfahren wird eingestellt.