«St. Galler Bratwurst» wird geschützt
polizadmin Appenzell Ausserrhoden
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am Donnerstag das Gesuch um Registrierung der geschützten geographischen Angabe (GGA) veröffentlicht.
Demnach dürfen die «St. Galler Bratwurst» und die «St. Galler Kalbsbratwurst» nur noch in den vier Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden produziert werden, wie eine Sprecherin des BLW zu einem Communiqué sagte. Zudem müssen die Metzger ein Pflichtenheft einhalten und sich zertifizieren lassen.
Die geschützte Angabe soll auch nicht mit der Bezeichnung «Olma-Bratwurst» umgangen werden können. Die Ostschweizer Metzgermeister haben deshalb mit den Olma Messen in St. Gallen vertraglich vereinbart, dass nur die «St. Galler Bratwurst» auch «Olma-Bratwurst» genannt werden darf.
Gegen das im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichte Eintragungsgesuch können Kantone sowie Personen mit schutzwürdigem Interesse Einsprache erheben. Die Einsprachefrist beträgt drei Monate.
Traditionelle landwirtschaftliche Produkte können in der Schweiz mit der GGA oder der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) geschützt werden. Heute zählt das Bundesregister 15 GUB-Produkte und sechs GGA-Produkte. Dazu gehören etwa das Bündnerfleisch, der Emmentaler oder der Saucisson vaudois.