Missachten Vortritt
Die Insassen erlitten keine Verletzungen, an den Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden. Wegen Verdachts auf Angetrunkenheit wurde beim fehlbaren Lenker eine Blutprobe angeordnet.
Die Insassen erlitten keine Verletzungen, an den Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden. Wegen Verdachts auf Angetrunkenheit wurde beim fehlbaren Lenker eine Blutprobe angeordnet.