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20’000 Franken geerbt: Aber von wem?

Trogen. Eine in Winterthur wohnhaft gewesene Person hat der Gemeinde Trogen 20'000 Franken hinterlassen. Doch warum hat sie der Gemeinde Geld hinterlassen?

Was in der Regel Verwandten oder engen Freunden passiert, ist kürzlich der Gemeinde Trogen widerfahren. Der Gemeinde wurden 20’000 Franken vererbt. Von wem? Die Gemeinde ist ratlos. Wie in einer Medienmitteilung der vergangenen Woche informiert wurde, hat eine in Winterthur wohnhaft gewesene Privatperson der Gemeinde diese Summe testamentarisch vermacht.

Interne Abklärungen brachten nichts
«Wir haben keine Ahnung, wer es so gut mit Trogen meint», sagt Annelies Ruth, Gemeindeschreiberin der Gemeinde Trogen. Interne Abklärungen, vor allem im Gemeinderat, hätten zu keiner Auflösung dieser Frage geführt.

Zur freien Verfügung des Gemeinderats
Die Person hat im Testament keine Auflagen über die Verwendung des Geldes gemacht. Damit kann der Gemeinderat frei entscheiden, wofür der Betrag eingesetzt werden soll. Wie in der Medienmitteilung weiter zu lesen ist, hat der Gemeinderat entschieden, den Betrag dem Fonds zur freien Verfügung des Gemeinderates gutzuschreiben. Aus diesem werden während dem Jahr durch den Gemeindepräsidenten oder das gemeinderätliche Büro nicht budgetierte Beiträge für kulturelle, gesellschaftliche oder ähnliche Anlässe gewährt.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 16.05.2007 - 09:16:00