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20’000-Franken-Erbe für Trogen

Trogen. Eine verstorbene Person aus Winterthur hat der Gemeinde testamentarisch 20'000 Franken hinterlassen. Sie hat keine Auflagen über die Verwendung des grossen Erbes gemacht.

Mit dem Vermächtnis von 20’000 Franken hat die Privatperson keine Auflagen über dessen Verwendung gemacht, sodass der Gemeinderat frei über die Verbuchung entscheiden konnte.

Der Gemeinderat hat entschieden den Betrag dem «Fonds zur freien Verfügung des Gemeinderates» gutzuschreiben. Aus dem Fonds zur Verfügung des Gemeinderates werden jeweils während des Jahres durch den Gemeindepräsidenten oder das gemeinderätliche Büro nicht budgetierte Beiträge für kulturelle, gesellschaftliche oder ähnliche Anlässe gewährt.

Wer die verstorbene Person ist, die der Gemeinde das Geld vererbt hat, wurde von der Gemeinde nicht bekannt gegeben – klar ist aber, dass sie wohl eine ganz spezielle Beziehung zu Trogen gehabt haben muss.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 10.05.2007 - 17:08:00