• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

2’000 Franken Busse für Carchauffeur

Luzern/LU. Das Amtsstatthalteramt Luzern hat einen 33-jährigen Carchauffeur aus Serbien mit 2'000 Franken Busse bestraft, weil er alkoholisiert einen „unsicheren“ Car steuerte. Zudem hat der Mann die Ruhezeiten nicht eingehalten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Luzerner Polizei führte am 6. September 2009 zusammen mit dem Strassenverkehrsamt Luzern eine Carkontrolle durch. Dabei wurde ein serbischer Reisecar kontrolliert, welcher auf der A2 in Richtung Süden unterwegs war. Der 33-jährige Chauffeur hatte die Lenkzeit um mehrere Stunden überschritten und während der Arbeitszeit Alkohol konsumiert. Am Reisecar wurden zudem massive Mängel an den Bremsen und am Fahrgestell festgestellt. Die Betriebssicherheit konnte nicht gewährleistet werden. Der Car wurde bis zur Reparatur sichergestellt. 

Das Amtsstatthalteramt Luzern hat den Mann wegen Führens eines Gesellschaftswagens in nichtbetriebssicherem Zustand, Konsumierens von Alkohol während der Arbeitszeit als berufsmässiger Chauffeur und Nichteinhaltens der Ruhezeit mit einer Busse von 2’000 Franken bestraft. Zudem musste er die Untersuchungskosten von mehreren hundert Franken berappen.

 

 

LuzernLuzern / 17.02.2010 - 10:26:25