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150’000 Franken Förderbeiträge an Kulturschaffende

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Beitrag von 150'000 Franken aus dem Lotteriefonds für Förderbeiträge an Kulturschaffende bewilligt.

Das ermöglicht dem Departement für Erziehung und Kultur 2009, Kulturschaffende aus verschiedenen Sparten gezielt zu unterstützen. Weitere 30 000 Franken stellt er für die Jurierung und die öffentliche Übergabefeier zur Verfügung.

Die auf Personen bezogenen Förderbeiträge bilden gemäss Kulturkonzept einen integrativen Bestandteil der Kulturförderung im Kanton Thurgau. Die Beiträge sollen – im Sinn eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.

Die Förderbeiträge sind auf verschiedene Kunstsparten verteilt und betragen je 25’000 Franken. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, die im Kanton Thurgau wohnhaft sind oder einen engen Bezug zum Kanton Thurgau aufweisen. Die Beiträge werden den Kulturschaffenden an einer öffentlichen Veranstaltung überreicht.

Die Beiträge werden von einer Jury gesprochen. Sie wird von der Chefin des Departements für Erziehung und Kultur eingesetzt und setzt sich aus den Fachreferenten des Kulturamts für die entsprechenden Sparten sowie weiteren externen Fachleuten zusammen. Die Ausschreibungsunterlagen können beim Kulturamt des Kantons Thurgau, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld, E-Mail: kulturamt@tg.ch, Telefon 052 724 22 39, bezogen oder ab Oktober auf der Homepage www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 31. Januar 2009.

ThurgauThurgau / 21.08.2008 - 07:39:00