15 Lenker am Halloweenwochenende angehalten
SG. Montag, 2. November 2015. Am Halloweenwochenende, Freitag, 30. Oktober 2015 bis Sonntag, 1. November 2015, hat die Kantonspolizei St.Gallen 15 Männer angehalten, die unter Drogeneinfluss, alkoholisiert oder trotz eines Führerausweisentzugs fuhren. Alle mussten im Spital eine Blutprobe abgeben. Ihnen wurde der Führerausweis entzogen.
Die Kantonspolizei St.Gallen blickt bereits jetzt schon auf die kommenden vorweihnachtlichen Essen und Apéros hin. Damit die Feste keine Enttäuschung bescheren, macht sie darauf aufmerksam, dass Fahrzeuglenker sich nur nüchtern hinters Steuer setzen sollen.
Bilden Sie Fahrgemeinschaften, organisieren Sie einen Abholdienst oder leisten Sie sich ein Taxi.
Personen, die unter Einfluss von Rauschmitteln (Alkohol, Drogen, Medikamente etc.) ein Fahrzeug führen, werden durch die Kantonspolizei St.Gallen bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen verzeigt. Ihnen drohen Geldstrafen und Bussen von mehreren hundert Franken.
Wird eine Geldstrafe ausgesprochen, führt dies zu einem Eintrag im Schweizerischen Strafregister. Ferner verfügt die Administrativbehörde des Strassenverkehrsamtes in der Regel den Entzug des Führerausweises für mehrere Monate. Jeder fahrunfähige Strassenverkehrsteilnehmer gefährdet sich und andere!
Nach wie vor ereignen sich zu viele Unfälle mit Ursache Alkohol oder Drogen. Im letzten Jahr waren im Kanton St.Gallen über 10 Prozent der Unfälle auf fahrunfähige Fahrzeugführer zurück zu führen. Dabei verletzten sich 150 Personen. 325 Unfallbeteiligte hatten Alkohol im Blut.



























