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132 Millionen für Prämienverbilligung

Frauenfeld. Für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) bei der Krankenversicherung stehen im Jahr 2009 im Kanton Thurgau 132,2 Millionen Franken an Bundes-, Kantons- und Gemeindemitteln zur Verfügung.

Dieser Betrag entspricht dem Budget 2009 und ist um gut 7 Millionen Franken höher als im Jahre 2008. Die zur Verfügung stehende Summe erlaubt es, alle Ansätze um 4,4 Prozent zu erhöhen. Die Prämiensteigerung bei der Krankenversicherung für Erwachsene beträgt für das Jahr 2008 im Durchschnitt 2,5 Prozent, für junge Erwachsene 4,4 Prozent und für Kinder 1,4 Prozent.

Diese Erhöhung sowie die zur Verfügung stehende Summe erlauben es, mit der Erhöhung der Ansätze um 4,4 Prozent die Prämienteuerung der letzten Jahre weiter auszugleichen. Seit dem Inkrafttreten der NFA gilt eine neue Berechnungsgrundlage des Bundesbeitrages. Im Oktober 2008 wurde er für den Kanton Thurgau auf 56,88 Millionen Franken festgelegt.

Der Kostenteiler zwischen Kanton (zwei Drittel) und Gemeinden (ein Drittel) nach Abzug der Bundessubvention bleibt gleich wie vor der Einführung der NFA. Für die Jahre 2009 und 2010 stehen zusätzlich über ausserordentliche Bundesmittel von je 5 Millionen Franken zur Verfügung. Die Prämienverbilligungen im Jahr 2008 betragen 1450 Franken bis zum Steuerbetrag von 400 Franken (einfache Steuer zu 100%), 1090 Franken bis zum Steuerbetrag von 600 Franken, 725 Franken bis zum Steuerbetrag von 800 Franken, 545 Franken für Kinder sowie 2675 Franken für erwachsene Sozialhilfeempfänger.

Der Ansatz für die IPV von Bezügern von Ergänzungsleistungen beträgt 3564 Franken (Erwachsene). Im Weiteren hat der Regierungsrat beschlossen, den Gemeinden wiederum 1,5 Millionen Franken aus den Mitteln der Prämienverbilligung für die im Jahr 2008 übernommenen Prämienausstände und Behandlungskosten zur Verfügung zu stellen.

ThurgauThurgau / 11.12.2008 - 16:00:57