12 Millionen vom Finanzminister gefordert
Herisau. 12,28 Millionen Franken will ein Privatmann aus Muralto TI von Bundesrat Hans-Rudolf Merz.
Am Montag, 16. Juni, wurde die Forderungsklage vor der Zivilkammer des Ausserrhoder Kantonsgerichts verhandelt. Das Urteil steht noch aus.
Die Vorgeschichte der Klage reicht in die 1990er Jahre zurück. Die Geschichte ist verworren und kompliziert: Der Kläger, ein Berner, der heute im Tessin lebt, sieht sich als Opfer eines gewaltigen Justiz-Irrtums. Dessen eine Drahtzieherin soll Carla del Ponte gewesen sein. Sie war damals Tessiner Staatsanwältin.
Spar- und Hypothekenbank Luzern als Auslöser
Das Finanzdepartement hafte für Fehler der Eidgenössischen Bankenkomission (EBK) als Bundeskassen-Direktmitglied. Die Justizreform von 2003 erlaube ihm eine Forderungsklage gegen den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), Bundesrat Merz, argumentierte der Kläger vor Schranken.
Er hatte ursprünglich auch eine Forderungsklage gegen alt Bundesrat Christoph Blocher erhoben. Diese liess er jedoch nach der Abwahl Blochers fallen. Der Kläger hat auch bereits erfolglos ans Bundesgericht appelliert. Da aber in der Schweiz jeder jeden betreiben kann, kam es zur Gerichtsverhandlung.
Ausgelöst wurde der Fall durch die Nachlassliquidation der Spar- und Hypothekenbank Luzern (SHBL). 1990 entzog die EBK der SHBL die Bewilligung, in erster Linie wegen Liquiditäts- und Eigenmittel-Mankos.
«Wirtschaftsverbrechen»
Das sei das schlimmste Wirtschaftsverbrechen der Neuzeit, schreibt der Kläger in einer Dokumentation, die er am Montag den Medien übergab. Der Bank sei «im Sinne eines arglistigen Bankenschliessungs-Attentats» die Lizenz entzogen worden.
Im längst rechtskräftigen Kollokationsplan der SHBL in Nachlassliquidation wurden die Guthaben des Klägers von rund 5,3 Millionen mit Forderungen aus Darlehen und Solidarhaftungs-Verpflichtungen verrechnet. Diese Forderungen überstiegen die Guthaben.
Der Kläger war im Tessin auch in einen Immobilienskandal verwickelt. Wegen Urkundenfälschung wurde der Kläger zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt – seiner Ansicht nach zu Unrecht.
Del Ponte habe ihn als «Schwarzgeldhändler» bezeichnet. Der SHBL-Bankier habe 10 Millionen Franken aus seinem Wertschriftendepot geplündert, erklärte der Kläger vor Gericht: «Ich will mein gestohlenes Geld zurück,» sagte er mit tränenerstickter Stimme.
Aussichtslose Klage
Der Anwalt von Bundesrat Merz beantragte, die Forderung abzuweisen. Die Klage sei offensichtlich aussichtslos. Bundesrat Merz habe mit der Liquidation der SHBL nie etwas zu tun gehabt. Er habe auch keine «Einsicht in Dossiers», wie der Kläger meine.
Der Kläger wolle möglicherweise seinen Anspruch auf das eidgenössische Verwantwortlichkeitsgesetz stützen. Für die Beurteilung eines solchen Anspruchs fehle dem Ausserrhoder Kantonsgericht aber die sachliche Zuständigkeit.
Ein solcher Anspruch wäre, wenn überhaupt, gegenüber der Eidgenossenschaft und nicht gegenüber dem Finanzminister geltend zu machen. Der Kläger hätte seine Forderungen durch Klage gegen die SHBL oder die Liquidatorin Ernst & Young AG geltend machen müssen.
Eine solche Forderung wäre aber ohnehin verjährt. Weder die Eidgenossenschaft noch der damalige oder heutige Bundesrat hätten mit dem privatrechtlichen Nachlassliquidationsverfahren je etwas zu tun gehabt, sagte der Anwalt von Bundesrat Merz.



























