12-Millionen-Klage gegen Bundesrat Merz abgewiesen
Herisau. Das Ausserrhoder Kantonsgericht hat eine 12-Millionen-Klage eines Privatmanns aus Muralto TI gegen Bundesrat Hans-Rudolf Merz abgewiesen.
Der Zivilkläger hat Kosten von fast 10 000 Franken zu tragen. Geklagt hatte der Mann, weil er 1990 bei der Nachlassliquidation der Spar- und Hypothekenbank Luzern (SHBL) Geld verloren hatte.
Merz als «letzte Instanz»
Er forderte vor der Zivilkammer des Ausserrhoder Kantonsgerichts vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) 12,28 Millionen Franken. Merz sei «als letzte Instanz» dafür zuständig, argumentierte er.
Das Gericht sieht dies anders: «Bundesrat Merz ist die falsche Ansprechperson», sagte Kantonsgerichtspräsident Walter Kobler am Dienstag zur Urteilsbegründung.
Der Kläger, ein Berner, der heute im Tessin lebt, muss die amtlichen Kosten von 3400 Franken übernehmen. Bundesrat Merz muss er für die Anwaltskosten mit 6500 Franken entschädigen. Das sei ein stark reduzierter Tarif, sagte Kobler gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
In Zivilprozessen richtet sich der Anwaltstarif nach dem Streitwert: Bei einem Streitwert von 12 Millionen Franken wären das rund 180 000 Franken. Für das Ausserrhoder Kantonsgericht sei der Fall jedoch nur von formeller Bedeutung gewesen, begründete Kobler.
Schwierig zu ergründen
Es set schwierig gewesen, zu ergründen, was der Kläger eigentlich wolle: Er habe angedeutet, sein verlorenes Geld sei irgendwie in die Bundeskasse geflossen. In diesem Fall müsste er aber gegen die Eidgenossenschaft klagen.
Anderseits werfe der Kläger Merz nicht vor, Fehler begangen zu haben. Es handle sich deshalb um eine normale Geldforderung. Da in der Schweiz jeder jeden betreiben und auf dem Zivilweg einklagen kann, war das Gericht verpflichtet, sich mit dem Fall zu befassen.
Anlass zur Klage war die Nachlassliquidation der SHBL. 1990 entzog die eidgenössische Bankenkommission (EBK) dieser Bank die Bewilligung. Im längst rechtskräftigen Kollokationsplan wurden die Guthaben des Klägers von rund 5,3 Mio. Franken mit wesentlich höheren Forderungen aus Darlehen und Solidarhaftungs-Verpflichtungen verrechnet.
Aussichtslos
Der Kläger sieht sich als Opfer eines gewaltigen Justizirrtums. Er war im Tessin auch in einen Immobilienskandal verwickelt. Wegen Urkundenfälschung wurde er zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt – seiner Ansicht nach zu Unrecht.
Bundesrat Merz nahm nicht an der Verhandlung teil. Sein Anwalt beantragte, die Forderung abzuweisen. Die Klage sei offensichtlich aussichtslos. Bundesrat Merz habe mit der Liquidation der SHBL nie etwas zu tun gehabt. Dieser Argumentation folgte nun das Gericht.



























