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100-jähriges Versicherungsgesetz revidieren

TG. Der Regierungsrat stimmt im Grundsatz der Absicht des Bundes zu, das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag einer Totalrevision zu unterziehen.

Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908 (Versicherungsvertragsgesetz VVG) ist hundert Jahre alt und muss angepasst werden. Mit einer ersten Teilrevision wurden auf den 1. Januar 2006 vordringliche Konsumentenschutzanliegen verwirklicht. Grundanliegen der Totalrevision des VVG sind nun die Anpassung des Versicherungsvertragsrechts an die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse sowie die Sicherstellung eines vernünftigen und realisierbaren Versichertenschutzes. Der Gesetzesentwurf sorgt für eine Ausgewogenheit zwischen den Verpflichtungen der Versicherungsnehmer einerseits und jenen der Versicherungsunternehmen andererseits.

Der Regierungsrat ist mit dieser Vorlage einverstanden und macht lediglich einige Anmerkungen im Detail. So wünscht er sich sowohl bei der Wirkung des Widerrufs als auch bei der ungenügenden Versicherungsdeckung Konkretisierungen in der Gesetzesbotschaft, da bei beiden Themen seiner Ansicht nach noch Unklarheiten bestehen.  Schliesslich erachtet er den automatischen Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer bei Gegenständen, die keinem Versicherungsobligatorium unterstehen, als problematisch. Zudem sei dies für die Käuferschaft eine zum Teil schwer ersichtliche Belastung des Eigentums. Für den Regierungsrat wäre deshalb ein Kündigungsrecht wünschenswert.

ThurgauThurgau / 29.04.2009 - 12:00:34