Bewilligungspflicht bei Einfriedung innerhalb der Bauzonen
polizadmin Appenzell Innerrhoden
Da Einfriedungen den Raum in der Regel äusserlich nicht erheblich verändern und damit die Nutzungsordnung nicht massgeblich beeinflussen, unterliegen sie gemäss Praxis der Baubewilligungsbehörden im Allgemeinen nicht der Bewilligungspflicht gemäss Baugesetzgebung. Die Standeskommission hat demgegenüber in einem Rekursentscheid das von der Bau...
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