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Tötungsdelikt in Zollikon: Untersuchungshaft beantragt

Zollikon/ZH. Dienstag (14. Oktober 2014). Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Zollikon hat die Staatsanwaltschaft IV am Dienstag Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Bei den Opfern handelt es sich um die Eltern des zwischenzeitlich festgenommenen mutmasslichen Täters.

Die Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte hat am 12.Oktober 2014 im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Zollikon ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet.

Bei den am 12. Oktober 2014 in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Zollikon aufgefundenen zwei leblosen Personen handelt es sich um die 63- und 66-jährigen Eltern des mittlerweile festgenommenen Tatverdächtigen. Dieser hat in der ersten staatsanwaltschaftlichen Einvernahme zugegeben, auf seine Eltern eingestochen zu haben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist von einem Beziehungsdelikt auszugehen. Die Staatsanwaltschaft hat am 13. Oktober 2014 beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft gestellt. Der Beschuldigte befindet sich derzeit wegen Suizidgefahr in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt.

ZürichZürich / 15.10.2014 - 06:23:20