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Stadtpolizei Zürich rettet Hund aus überhitztem Fahrzeug

Zürich/ZH. Am Freitagabend, 19. August 2016, mussten eine Hundeführerin und ein Hundeführer der Stadtpolizei Zürich die Fensterscheibe eines verschlossenen Personenwagens einschlagen, um einen Hund aus dem Fahrzeug zu befreien.

Am frühen Freitagabend, gegen 2000 Uhr, meldete eine Passantin der Einsatzzentrale der Stadtpolizei Zürich, dass sich in einer Tiefgarage in einem Personenwagen ein Hund befinden würde, welcher stark am Hecheln sei, auf der Seite liege und sich kaum noch bewege. Vor Ort stellten die ausgerückten Polizisten des Diensthundekompetenzzentrums fest, dass der gemeldete Personenwagen in der Tiefgarage direkt unter einer Belüftungsanlage parkiert war. Aus der Anlage strömte warme Luft, welche die sonst schon hohe Temperatur in der Tiefgarage zusätzlich erwärmte. Da die Halterin des Personenwagens auf keine Art und Weise erreicht werden konnte, mussten die Hundeführerin und der Hundeführer eine Fensterscheibe einschlagen, um den zurück gelassenen Hund aus dem Auto herausholen zu können.

Das Tier hatte kein Wasser, war apathisch und wurde mit dem aufgebotenen Tierrettungsdienst in ein Tierheim gebracht. Die Hundehalterin wird wegen tierschutzwidriger Haltung eines Hundes in einem überhitzten Fahrzeug verzeigt.

Die Stadtpolizei Zürich rät den Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Tiere nur in gut durchlüfteten Fahrzeugen zu lassen. Immer wieder wird unterschätzt, wie schnell sich geschlossene Fahrzeuge aufheizen. Ein offenes Fenster genügt bei warmen Temperaturen oftmals nicht, den Hund vor Überhitzung zu schützen. Lässt man, gerade in den Sommermonaten, seinen Hund im Auto, muss gewährleistet sein, dass dem Tier Wasser zur Verfügung steht.

Stadt ZürichStadt Zürich / 22.08.2016 - 16:03:56