• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Alkoholverkauf an Jugendliche – Jahresbilanz 2016

Zürich/ZH. Im Vergleich zum Jahr 2015 verkauften letztes Jahr mehr Betriebe bei den durchgeführten Testkäufen unerlaubt alkoholische Getränke oder Tabakwaren an Jugendliche.

Die in den letzten Jahren bewährte Zusammenarbeit bei den Alkohol- und Tabaktestkäufen zwischen dem Blauen Kreuz, der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich und Detektiven der Stadtpolizei Zürich wurde auch im vergangenen Jahr weitergeführt.

Dabei wurde nicht nur der Verkauf von Zigaretten, Bier und Wein an unter 16-Jährige, sondern auch der Verkauf von Spirituosen bzw. daraus hergestellten Mischgetränken (Alcopops und Longdrinks) an unter 18-Jährige kontrolliert.

Die Testkäufe wurden in verschiedenen Betrieben wie Kiosken, Verkaufsläden, Tankstellenshops, Restaurants und Festwirtschaften durchgeführt. Bei den 115 Testkäufen erhielten die 14- bis 17-jährigen Jugendlichen in rund 57% (2015: 51%) der Fälle alkoholhaltige Getränke, die ihnen die Betriebe aufgrund des Alters nicht hätten verkaufen dürfen.

Bei 25 Tabaktestkäufen wurden den 14- und 15-jährigen Schülerinnen und Schülern in 36% (2015: 23%) der Fälle Tabakwaren verkauft. Die Alkoholtestkäufe bei Festveranstaltungen lieferten ein besseres Ergebnis als im Vorjahr. Die Jugendlichen erhielten in 48% (2015: 80%) alkoholische Getränke. Die positive Entwicklung bei Festanlässen ist wohl auch den verstärkten Präventionsbemühungen der Suchtpräventionsstelle und der Stadtpolizei Zürich zu verdanken.

Die Verantwortlichen der getesteten Betriebe wurden beim Stadtrichteramt angezeigt. Die Patentinhabenden müssen mit empfindlichen verwaltungsrechtlichen Massnahmen bis hin zu einem befristeten Verkaufsverbot für Alkohol oder gar dem Patententzug rechnen.

Die unangekündigt durchgeführten Alkoholtestkäufe haben aber in einigen Betrieben Wirkung gezeigt, denn sie investierten beispielsweise in neue Kassensysteme, die das Verkaufspersonal daran erinnern, das Alter der Kundschaft zu kontrollieren. Aufgrund des Ergebnisses werden auch im 2017 regelmässig Testkäufe durchgeführt.

Stadt ZürichStadt Zürich / 12.01.2017 - 14:01:34