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Tierquälerei: Springreiter kommt vor Bezirksgericht

Sursee/LU Die Staatsanwaltschaft hat einen Springreiter aus dem Kanton Luzern wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. Der Beschuldigte hat Einsprache erhoben. Der Fall kommt nun vor das Bezirksgericht Willisau.

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Strafuntersuchung gegen einen 56-jährigen Schweizer Springreiter abge- schlossen. Sie geht davon aus, dass der Beschuldigte im April 2016 in Hildisrieden eine Stute mehrmals mit einer Dressurpeitsche wissentlich und willentlich heftig und übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch geschlagen hat.

Damit wollte er ein besseres Trainingsergebnis erzielen. Aufgrund der Peitschenhiebe wurde das Pferd verletzt. Zudem soll der Beschuldigte in analoger Weise auch ein zweites Pferd derart geschlagen und verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung mit einem Strafbefehl abgeschlossen und den Beschuldigten wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutz- gesetz (Tierquälerei) mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 3'600 Franken bestraft. Zudem muss der Springreiter die Verfah- renskosten von rund 1'500 sowie seine Anwaltskosten bezahlen.

Der Beschuldigte hat gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben. Somit wird das Bezirksgericht Willisau den Fall beurteilen.

LuzernLuzern / 20.09.2019 - 11:18:59