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Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre für Drogenhändler

Zug/ZG. Die Zuger Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchung gegen einen Drahtzieher im Drogenhandel abgeschlossen. In der Anklage wirft sie dem 40-jährigen türkischen Staatsbürger vor, zwischen 2010 und 2014 Kurierfahrten mit Heroin zwischen der Schweiz und der Türkei organisiert zu haben.

Er selber agierte stets im Hintergrund, entschied über die Sicherheitsvorkehrungen, or- ganisierte Kontakte und engagierte die Kuriere. Diese führten im Mai und August 2013 rund 16 bzw. 30 Kilogramm Heroin mit einem Marktwert von mehreren Millionen Franken in die Schweiz ein.

Drogenvermittlung in der Schweiz

Der Angeklagte organisierte auch Drogenlieferungen innerhalb der Schweiz. Er soll nach An- sicht der Staatsanwaltschaft insgesamt über ein Kilogramm Heroin an einen Kunden in Zürich vermittelt haben.

Ebenfalls beschaffte er insgesamt mindestens 13 Kilogramm Marihuana und verkaufte dieses weiter. Dabei erzielte er einen Umsatz von fast 100'000 Franken sowie einen Gewinn von rund 15'000 Franken.

Den Reingewinn setzte der 40-Jährige zum einen zur Finanzierung seines Eigenkonsums ein, zum anderen deckte er damit einen Teil seines Lebensunterhaltes.

Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat gegen den 40-jährigen Türken beim Strafgericht Anklage erhoben wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittel- gesetz. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Der Angeklagte war von August 2013 bis Juli 2014 in Untersuchungshaft und befindet sich seither im vorzeitigen Strafvollzug.

Strafverfolgungsbehörden zerschlagen Drogenring

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug und die Zuger Polizei haben in einem ihrer grössten Betäubungsmittelverfahren einen Drogenhandel im grossen Stil aufgedeckt. Nach zwei Jahren intensiver Ermittlungsarbeit gelang es 2013, insgesamt 15 Personen zu verhaften und 55 Kilogramm hochwertiges Heroin sicherzustellen.

ZugZug / 03.02.2017 - 09:45:48