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Selbstunfall unter Alkoholeinfluss

Zug/ZG. Der Unfall ereignete sich am Donnerstagabend (8. Februar 2018), kurz nach 21:15 Uhr, in der Stadt Zug.

Beim Einbiegen von der Post- in die Gotthardstrasse prallte ein 50-jähriger Autolenker in einen Kandelaber. Er wurde durch den Rettungsdienst Zug zur Kontrolle ins Spital eingeliefert. Am Fahrzeug entstand Sachschaden von rund 15`000 Franken.

Zum Zeitpunkt des Unfalls stand der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss. Die durchgeführte Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.69 mg/l. Der Führerausweis wurde dem 50-jährigen Mann zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen. Er muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Die Zuger Polizei appelliert an die Eigenverantwortung und ruft in Erinnerung:

• «Wer fährt – trinkt nicht» – auch während der Fasnacht.
• Fahren Sie nicht mit dem Auto zu Anlässen, an denen Sie möglicherweise Alkohol trinken. • Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi für den Hin- und Rückweg.
• Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Fahrer nicht trinkt.
• Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
• Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen.
• Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut. Fahren Sie niemals mit einem «Kater».
• Führen Sie nie ein Fahrzeug unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

ZugZug / 09.02.2018 - 14:44:47