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Polizeieinsatz wegen Softair-Waffen

Hünenberg/ZG. Eine aufmerksame Bürgerin meldete der Zuger Polizei am Donnerstag (9. Februar 2016), kurz nach 16:30 Uhr, dass sie im Gebiet Ehret einen Mann und eine Frau beobachtet habe, die in einer Tasche eine Waffe mitführten.

Gestützt auf diese Meldung rückten sofort mehrere Patrouillen aus. Wenige Minuten später gelang es den Einsatzkräften, die beiden gesuchten Personen anzuhalten und zu kontrollieren.

Dabei wurden zwei Softair-Waffen mit der passenden Munition gefunden und sichergestellt. Der Besitzer der Pistolen, ein 24-jähriger Schweizer, wurde verzeigt und muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Softair-Waffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen, wenn sie aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist – abgesehen von einigen Ausnahmen – nicht erlaubt.

In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei an die Bevölkerung, das eigene Handeln sehr sensibel zu prüfen.

Sogenannte Softair-Waffen sind aus der Distanz selbst von geschulten Polizistinnen und Polizisten kaum von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden. Das Mitführen und Zeigen dieser Waffen kann zu gefährlichen Situationen führen, die schnell eskalieren können.

ZugZug / 10.02.2017 - 15:37:47