• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Polizei büsst Gaffer

Baar/Risch Rotkreuz/ZG. Anlässlich der beiden Verkehrsunfälle auf der Autobahn am Mittwoch (vgl. Medienmitteilung Nr. 69 / 2017) und Donnerstag (vgl. Medienmitteilung Nr. 71 / 2017) hat die Polizei wiederholt Handysünder festgestellt.

Mehrere unbeteiligte Fahrzeuglenkende, die in gedrosseltem Tempo an den Unfallorten vorbeifuhren, filmten während der Sachverhaltsaufnahme mit ihrem Mobiltelefon die Unfallsituation und Beteiligte.

Wer während der Fahrt Videos oder Fotos macht, gefährdet oder behindert wegen fehlender Aufmerksamkeit andere Verkehrsteilnehmende und Einsatzkräfte. Zudem kann es zu Staus kommen, wenn Fahrzeuglenkende das Tempo reduzieren.

Film- und Fotoaufnahmen sind auch aus Pietätsgründen und zum Schutz der Betroffenen (Persönlichkeitsrecht) zu unterlassen.

Weil das Verwenden eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt ist, werden die festgestellten Lenker deshalb im Nachgang bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht.

ZugZug / 07.04.2017 - 16:48:52