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Polizei beschlagnahmt 11 Kilogramm Pilze: Das verlangt die Pilzschutzverordnung

Flühli/LU Am Montag, dem 17.09.2018 wurde ein Pilzsammler kontrolliert. Der Mann hatte insgesamt 13 Kilogramm Pilze dabei.

Der Pilzsammler wurde am Montag kurz vor 12:00 Uhr im Gebiet Wagliseiboden im Sörenberg (Gemeinde Flühli) kontrolliert. Der 41-jährige Italiener hatte insgesamt 13 kg Pilze dabei. Die Pilzschutzverordnung schreibt vor, dass nur 2 kg Pilze pro Tag und Person gesammelt werden dürfen. Die Luzerner Polizei hat 11 kg Pilze beschlagnahmt. Sie wurden an einen Lebensmittelproduzenten verkauft. Der Erlös fliesst in die Staatskasse. Der Sammler wurde angezeigt.

Piltzschutzverordnung: Im Kanton Luzern gilt eine Verordnung zum Schutz der Pilze. Die wesentlichen Einschränkungen betreffen die Sammelmenge und die Sammeltage: Eine Person darf pro Tag nicht mehr als zwei Kilogramm Pilze sammeln. Das Sammeln von Morcheln und Eierschwämmen ist auf ein halbes Kilogramm beschränkt. Die ersten sieben Tage jedes Monats dürfen Pilze weder gepflückt noch gesammelt werden.

LuzernLuzern / 18.09.2018 - 13:48:05