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Öffentlichkeitsfahndung nach Auseinandersetzungen

Luzern/LU. Montag, 24. August 2015. Nach dem Fussballspiel vom FC Luzern gegen den FC Zürich ist es im vergangenen Mai in der Stadt Luzern zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Die Polizei konnte bisher 13 beteiligte Randalierer identifizieren. Die Staatsanwaltschaft Luzern wird nach einer vorgegebenen Meldefrist die Fotos von 21 weiteren, bisher nicht identifizierten, Personen öffentlich publizieren.

Nach dem Fussballspiel vom FC Luzern gegen den FC Zürich vom 25. Mai 2015 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Fangruppierungen.

Die Polizei hat vorhandenes Bildmaterial der Auseinandersetzungen ausgewertet. Bisher konnten 13 Randalierer identifiziert werden. Dabei handelt es sich um 12 Personen aus der Fangruppe vom FC Zürich und einen FC Luzern Fan.

Um die Identität der 21 unbekannten Personen zu klären, hat die Luzerner Staatsanwaltschaft ein dreistufiges Verfahren vorgesehen:

1. Meldefrist bis 30.8.2015/12.00 Uhr: Die unbekannten Personen, welche an den Ausschreitungen beteiligt waren, erhalten eine Meldefrist bis zum Sonntag, 30. August 2015 (12.00 Uhr). Beteiligte können sich telefonisch bei der Luzerner Polizei (Tel. 041 248 81 17) melden. Die Fotos der Personen, welche sich selber stellen, werden nicht publiziert.

2. Publikation verpixelter Fotos am 7.9.2015: Nach Ablauf der Meldefrist werden verpixelte Täterfotos der bisher nicht identifizierten Personen am Montag, 7. September 2015 auf der Homepage der Luzerner Polizei (https://polizei.lu.ch/fahndung/randalierer) publiziert.

3. Publikation unverpixelter Fotos bis Ende September: Die zweite Meldefrist läuft bis zum Freitag 11. September (12.00 Uhr). Im Nachgang (bis spätestens Ende September) wird die Staatsanwaltschaft Luzern die unverpixelten Täterfotos der bisher nicht identifizierten Personen auf der Homepage der Luzerner Polizei (https://polizei.lu.ch/fahndung/randalierer) publizieren.

LuzernLuzern / 24.08.2015 - 12:42:02