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Nach Wildunfall davon gefahren

Oberägeri/ZG Ein Autofahrer hat sich nach einer Kollision mit einem Reh von der Unfallstelle entfernt, ohne sich um das schwer verletzte Tier zu kümmern. Der Lenker konnte ermittelt werden und muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

Am Donnerstag, dem 17.01.2019 gegen 07:00 Uhr ist es auf der Kantonsstrasse R zwischen Biberbrugg und Ratenpass zu einem Wildunfall gekommen. Ein Autolenker fuhr in ein Reh, welches die Strasse querte. Ohne sich um das schwer verletzte Tier zu kümmern und die Polizei zu informieren, entfernte er sich von der Unfallstelle.

Der fehlbare Lenker konnte wenig später jedoch ermittelt werden, da am Unfallort das Kontrollschild gefunden wurde. Beim Fahrer handelt es sich um einen 41-jährigen Italiener mit Wohnsitz in der Schweiz. Bei der Befragung gab er an, nicht gewusst zu haben, was er machen müsse und deshalb das noch lebende Reh auf der Fahrbahn liegen gelassen zu haben.

Der 41-Jährige muss sich nun wegen pflichtwidrigem Verhalten nach einem Verkehrsunfall sowie Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Das Reh wurde beim Zusammenprall so schwer verletzt, dass es wenig später starb.

Richtiges Verhalten bei Wildunfall: Die meisten Wildunfälle ereignen sich in der Abend- und Morgendämmerung. Gebiete mit Wildwechseln erfordern erhöhte Aufmerksam- keit und angepasste Geschwindigkeit. Quert ein Wildtier die Strasse, folgen oft noch weitere Tiere. Rücksichtsvolles Fahren trägt zur Unfallverhütung bei. Bei einem Unfall gilt:

 Anhalten, Warnblinker stellen und die Unfallstelle sichern
 Die Polizei (Notruf 117) informieren
 Tier nicht anfassen, ob lebendig oder tot
 Einem angefahrenen Tier nicht folgen

Das richtige Verhalten trägt auch dazu bei, unnötige Schmerzen zu verhindern und das verletzte Tier, wenn nötig, rasch von seinen Qualen zu erlösen.

ZugZug / 21.01.2019 - 10:42:19