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Mehr als doppelt so schnell unterwegs als erlaubt

Steinhausen/ZG. Bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle hat die Zuger Polizei am Sonntag (21. Mai 2017), um 13:15 Uhr, auf der Knonauerstrasse in Steinhausen einen Sportwagen registriert, der mit einer Netto-Geschwindigkeit von 122 km/h unterwegs war.

Der Lenker überschritt die auf die- sem Streckenabschnitt erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 62 km/h. Damit ist der sogenannte «Rasertatbestand» gemäss Art. 90 Abs. 4 SVG erfüllt. Auf dem erwähnten Ausserorts- Streckenabschnitt gilt die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Die Ermittlungen der Zuger Polizei ergaben, dass es sich beim Lenker um einen 23-jährigen Schweizer handelt. Der Führerausweis auf Probe wurde dem Mann zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) sofort abgenommen.

Der Lenker war in der Befragung geständig. Er muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Dem 23-jährigen Mann droht neben einer hohen Busse auch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

ZugZug / 22.05.2017 - 12:58:54