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Kontrolle in einem Klublokal

Baar/ZG. Am Donnerstagnachmittag (13. Juli 2017) führte die Zuger Polizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug in einem Klublokal in Baar eine Nachkontrolle durch.

In den Räumlichkeiten wurde eine 21-jährige Serbin festgenommen. Die Kellnerin verfügte über keine Arbeitserlaubnis. Sie wurde durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Vom Amt für Migration wurde die Frau aus der Schweiz weggewiesen sowie mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Schweiz, Liechtenstein und das Gebiet der Schengener Staaten belegt. Sie muss die Schweiz bis zum Samstag (15. Juli 2017) verlassen.

Bei der Durchsuchung des Klublokals stellten die Einsatzkräfte zudem mehrere Hundert Fran- ken Bargeld, Spielterminals und Wettcomputer sicher. Der Lokalbetreiber, ein 39-jähriger Mazedonier, muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug und der Eidgenössischen Spielbankenkommission verantworten.

Ihm werden Verstösse gegen das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten, gegen das Spielbankengesetz sowie gegen das Ausländergesetz vorgeworfen.

ZugZug / 14.07.2017 - 16:11:33