• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Kein Schlittschuhvergnügen auf Natureis

Zug/ZG. Auf einzelnen kleineren, stehenden Gewässern im Kanton Zug haben sich Eisschichten gebildet. Diese sind allerdings entweder noch nicht vollständig geschlossen oder nach wie vor nicht genügend tragfähig. Sämtliche Gewässer im Kanton Zug bleiben somit geschlossen und dürfen strikte nicht betreten werden.

Die Freigabe der Gewässer erfolgt nach Kontrolle durch die Zuger Polizei in enger Absprache mit den Gemeindebehörden. Für die Sperrung der Eisflächen sind die Gemeinden zuständig.

Allfällige Absperrungen sind strikte zu beachten. Den Anweisungen der Ordnungsorgane ist Folge zu leisten.

Das nächste Eisbulletin folgt bei einer Situationsänderung.

ZugZug / 26.01.2017 - 17:01:28