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Kein Lausbubenstreich, sondern eine Straftat

Zug/ZG. Die Wetterprognosen versprechen in den nächsten Tagen auch im Flachland Schneefall. Für Kinder bedeutet dies viel Spass und Freude im Freien. Dazu gehört auch das Werfen von Schneebällen. Dagegen ist nichts einzuwenden, sofern die Schneebälle nicht gegen fahrende Fahrzeuge geworfen werden.

In den letzten Tagen sind bei der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei jedoch genau solche Meldungen eingegangen. Kinder und Jugendliche haben an verschiedenen Orten Schneebälle auf fahrende Fahrzeuge geworfen.

Dies geschah entweder von Autobahnbrücken aus hinunter oder aus einem Versteck direkt am Strassenrand.
Ein solcher Schneeballwurf ist sehr gefährlich und kann zu einem schweren Verkehrsunfall führen.

Rein rechtlich ist der Versuch, Gegenstände wie Schneebälle auf fahrende Autos zu werfen, als gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr und damit als Straftat zu werten (Störung des öffentlichen Verkehrs, StGB Art. 237).

Die Polizei appelliert an die Eltern, ihre Kinder auf die Gefahren und möglichen Folgen eines solchen Fehlverhaltens hinzuweisen.

Sollte wegen eines geworfenen Schneeballs ein Unfall passieren, sind die Kosten aus zivilrechtlichen An- sprüchen, die möglicherweise auf die Eltern zukommen können, nicht unerheblich.

ZugZug / 13.01.2017 - 16:30:29