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Fahndungserfolg – Polizei verhaftet drei Betrüger

Zug/ZG Zivile Fahnder der Zuger Polizei haben drei Betrüger überführt. Diese konnten anlässlich einer Geldübergabe in der Stadt Zug festgenommen werden. Mindestens zwei von ihnen haben das Opfer in den letzten Monaten immer wieder kontaktiert und Geld von ihm gefordert. Mehrere Zehntausend Franken konnten beschlagnahmt werden.

Das Opfer, ein 73-jähriger Mann aus der Stadt Zug, wurde seit mehreren Monaten immer wieder von zwei ausländischen Damen kontaktiert. Den Täterinnen gelang es bei mehreren persönlichen Begegnungen, das Vertrauen des Rentners zu gewinnen. Mit Lügengeschichten brachten sie das Opfer dazu, ihnen bei den Treffen insgesamt rund 13`000 Franken auszuhändigen.

Am Donnerstagmorgen (20. Oktober 2018) wurde der 73-jährige Mann wiederum kontaktiert. Die Täterinnen brachten ihn erneut dazu, ihnen 15`000 Franken zu übergeben. Nach einem gemeinsamen Mittagessen setzten sie ihr Opfer am Nachmittag weiter unter Druck und forderten nochmals 50`000 Franken. Als der Rentner diesen Betrag bei der Bank abheben wollte, wurde die Zuger Polizei alarmiert. Bei der fiktiven Geldübergabe in der Nähe des Wohnorts des Opfers konnten zivile Fahnder der Zuger Polizei zwei Frauen und einen Mann festnehmen.

Zudem konnten sie das Fahrzeug der Beschuldigten mit österreichischem Kontrollschild sicherstellen sowie 34'000 Franken, die sie im Innern des Autos fanden.

Die drei Personen im Alter von 17, 18 und 25 Jahren wurden der Staatsanwaltschaft, bzw. Jugendanwaltschaft, zugeführt. Diese eröffnete wegen mehrfachen Betrugs ein Strafverfahren und die drei wurden in Untersuchungshaft versetzt. Zwischenzeitl ich wurden sie im Schnellrichterverfahren abgeurteilt. Die 18-jährige Haupttäterin aus Serbien wurde wegen Betrug zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt, ihr 25-jähriger Komplize wegen Gehilfenschaft zum Betrug zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Die 17-jährige Mittäterin wurde von der Jugendanwaltschaft wegen mehrfachem (teilweise versuchtem) Betrug mit einem Freiheitsentzug von drei Monaten sowie ebenfalls einer Busse bestraft.

Alle drei Verurteilten wurden vom Amt für Migration mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Schweiz und Liechtenstein belegt. Für die 18-Jährige gilt das Einreiseverbot auch für das gesamte Gebiet der Schengener Staaten. Sie haben die Schweiz inzwischen verlassen.

ZugZug / 20.11.2018 - 10:07:37