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Enkeltrick: Festnahme eines Täters

Zug/ZG. Dienstag, 13. Oktober 2015. Eine Seniorin wurde am Mittwoch, 7. Oktober 2015, Opfer eines Enkeltricks und verlor dabei 40'000 Franken. Die Polizei konnte einen der Täter festnehmen.

Ein angeblicher Bekannter der Frau gab am Telefon an, für den Kauf eines Hauses, das soeben in Zürich versteigert werde, dringend Geld zu benötigen. Selber komme er derzeit nicht an sein Geld auf dem Bankkonto heran.

Die Seniorin begab sich wenig später zu ihrer Bank und übergab den Geldbetrag wie vereinbart an den "Bankberater" ihres angeblichen Bekannten. Nachdem der Anrufer sich erneut meldete und weitere 70'000 Franken verlangte, wurde die Geschädigte misstrauisch und alarmierte die Polizei.

Einen Tag später nahmen Zuger Polizisten einen 46-jährigen Polen fest. Dieser gehört einem international agierenden Netzwerk von Betrügern an. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug bestrafte den Mann in einem Schnellverfahren rechtskräftig wegen versuchten Betrugs mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse. Zudem musste er die Schweiz verlassen. Das Amt für Migration händigte ihm eine Ausreisekarte aus.

Der Enkeltrick ist eine besonders gemeine Form des Trickbetruges, denn die Betrüger nutzen dabei in schamloser Weise die Gutmütigkeit und Ängste von Senioren aus.

Sie schlagen meist mit derselben Masche zu: Die Täter rufen bei ihren Opfern an und geben sich – meist Hochdeutsch sprechend – als ihre Bekannte oder Verwandte aus. Sie setzen die Senioren unter Druck und erzählen, sie benötigten dringend Bargeld für einen Hauskauf oder eine andere Investition.

Die Zuger Polizei ruft insbesondere die jüngeren Generationen dazu auf, alle älteren Mitmenschen im persönlichen Umfeld über den Trick zu informieren. Erklären Sie ihnen, dass man solche Anrufe sofort beenden und direkt die Polizei via Notruf 117 alarmieren soll. Und das Wichtigste: Niemals fremden Personen Geld geben!

Weitere Ratschläge der Polizei:

– Seien Sie immer misstrauisch, wenn Sie einen angeblichen Verwandten am Telefon nicht sofort erkennen. Stellen Sie ihm Fragen, die nur echte Familienmitglieder beantworten können.

– Nennen Sie niemals Namen Ihrer Verwandten am Telefon. Sagen Sie bei angeblichen Notfällen, Sie müssten erst Rücksprache halten, und legen Sie einfach den Hörer auf. Dann wählen Sie eine Ihnen vertraute Nummer Ihrer Familie und überprüfen Sie die Informationen.

– Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte! Wenn Sie einem Verwandten etwas schenken wollen, dann tun Sie das immer persönlich.

– Geben Sie niemandem Auskünfte über Ihr Vermögen im Haus oder auf der Bank.

– Legen Sie mit Ihrer Bank Bezugslimiten fest. Beantworten Sie kritische Fragen des Bankpersonals am Schalter korrekt.

– Wenn Ihnen ein Anrufer verdächtig vorkommt, informieren Sie die Polizei (Notruf 117).

Auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention SKP finden Sie weitere wertvolle Informationen zum Thema "Enkeltrick".

ZugZug / 13.10.2015 - 14:18:14