• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Endstation Polizeikontrolle

Ein erst 17-jähriger Autofahrer wurde von der Polizei gestoppt. Er muss sich vor der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Rechtliche Folgen hat die Fahrt auch für seine erwachsene Begleiterin.

Am vergangenen Freitagnachmittag (20. März 2020) fiel einer Patrouille der Zuger Polizei auf der Chamerstrasse in Zug ein Personenwagen auf. Bei der anschliessenden Kontrolle konnte der Lenker keinen gültigen Führerausweis vorlegen. Wie die weiteren Abklärungen der Einsatzkräfte ergaben, konnte er keinen vorweisen, weil er gar keinen besitzt. Beim Lenker handelt es sich nämlich um einen erst 17-jährigen Jugendlichen.

Ermittlungen der Zuger Polizei zeigten, dass der Jugendliche bereits mehrmals ein Auto lenkte und sich damit strafbar machte. Er muss sich nun wegen des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung bei der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Zusätzlich drohen ihm noch weitere Massnahmen durch die Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt).

Die Beifahrerin, eine 20-jährige Frau, muss sich ebenfalls vor der Staatsanwaltschaft verantworten. Dies weil sie dem Jugendlichen ihr Fahrzeug, im Wissen das er noch nicht fahrberechtigt ist, überliess. Ihr Fahrzeug wurde sichergestellt.

Mögliche Folgen bei einem Unfall

Mit ihrem Handeln haben die Beteiligten sich wie auch andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr gebracht. Die Strafverfolgungsbehörden appellieren in diesem Zusammenhang auch an die Eltern, ihre Kinder auf die Gefahren und die möglichen Folgen eines solchen Fehlverhaltens hinzuweisen. Im Falle eines Unfalls sind die Kosten aus zivilrechtlichen Ansprüchen, die möglicherweise auch auf die Eltern zukommen können, nicht zu unterschätzen.

Daher stellt der Gesetzgeber nicht nur das Entwenden, sondern auch das Mitfahren in einem Entwendeten Fahrzeug unter Strafe. Fahrzeugschlüssel sind so zu deponieren, dass sie von den Kindern nicht selbstständig behändigt werden können.

ZugZug / 24.03.2020 - 09:10:37