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Tödlicher Selbstunfall mit Töff (Zeugenaufruf)

Schaffhausen/SH. Montag, 31. August 2015. Am frühen Montagmorgen hat sich in der A4-Galerie Schönenberg in der Stadt Schaffhausen ein Alleinunfall mit einem Motorrad ereignet. Dabei verletzte sich der Fahrer tödlich und verstarb noch auf der Unfallstelle. Die Schaffhauser Polizei sucht Zeugen des Unfallherganges.

Um 04.42 Uhr am Montagmorgen ging auf der Einsatz- und Verkehrsleitzentrale der Polizei die automatische Meldung ein, dass ein Kontakt die Boden-Sensoren der Ausstellbucht beim Südportal der Galerie Schönenberg in der Stadt Schaffhausen ausgelöst hat.

In der Folge stellten die Einsatzdisponenten auf dem Livebild (keine Videoaufzeichnung) der A4-Tunnelüberwachung eine auf der Fahrbahn liegende Person und ein Motorrad fest.

Sofort ausgerückte Polizisten und Rettungssanitäter konnten am Unfallort nur noch den Tod des 45-jährigen Motorradfahrers feststellen. Gemäss ersten Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass er von Herblingen in Richtung Winterthur ZH gefahren war.

Aus noch ungeklärten Gründen muss der Mann dabei frontal gegen die Wand der Ausstellbucht beim Südportal der Galerie Schönenberg geprallt sein.

Zwei unbeteiligte Autofahrer, die aus Richtung Herblingen an die Unfallstelle heranfuhren, wurden in der Folge von einem Notfallseelsorger betreut. Eine private Bergungsfirma transportierte das Unfallmotorrad ab.

Die Galerie Schönenberg und der Fäsenstaubtunnel mussten während der Unfallaufnahme für den Verkehr bis ca. 08.30 Uhr gesperrt werden. Der Cholfirsttunnel in Flurlingen ZH war während der Unfallaufnahme nur in Richtung Winterthur ZH befahrbar. Die Umleitung durch die Stadt Schaffhausen führte zu massiven Verkehrsbehinderungen.

Nebst Polizisten standen auch Funktionäre der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, der Feuerwehr der Stadt Schaffhausen, des Rettungsdienstes, des Tiefbauamtes des Kantons Schaffhausen und des Bestattungsamtes der Stadt Schaffhausen im Einsatz.

Der Unfallhergang ist Gegenstand laufender Untersuchungen. Personen, die sachdienliche Hinweise dazu machen können, werden gebeten sich bei der Schaffhauser Polizei unter +41 52 624 24 zu melden.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen und die Schaffhauser Polizei entbieten den Angehörigen des Unfallopfers ihr Beileid.

SchaffhausenSchaffhausen / 31.08.2015 - 11:07:03