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Todesfall Ded Gecaj: Strafverfahren gegen zehn Amtsträger eingestellt

St. Gallen/SG Der ausserordentliche Staatsanwalt, der durch den Kanton St. Gallen mit der Abklärung des Todesfalls Ded Gecaj beauftragt worden ist, hat das Strafverfahren abgeschlossen.

Vor bald zwanzig Jahre erschoss Ded Gecaj Paul Spirig, den Reallehrer seiner Tochter Besarta. Am 19. November 2010 fand ein Mitarbeiter im Gefängnis St. Gallen den Untersuchungshäftling in seiner Zelle tot auf. Gemäss Gutachten der beauftragten Institute für Rechtsmedizin war die Todesart ein Suizid durch Erhängen.

Es ergaben sich für die Rechtsmediziner keine Anhalts- punkte für eine Fremdeinwirkung bei diesem ausserge- wöhnlichen Todesfall. Auf eine Strafanzeige der Angehörigen des Verstorbenen verlangte das Schweizerische Bundesgericht mit Urteil vom 23.04.2014 (1C_633/2013), dass gegen die beteiligten Amtsträger des Kantons St. Gallen eine Strafuntersuchung zu eröffnen sei.

Das Bundesgericht erwog, dass der Ablauf der Ereignisse die Frage aufwerfe, ob eine Suizidgefahr allenfalls erkenn- bar gewesen wäre. Es war somit strafrechtlich zu klären, ob für die beteiligten Mitarbeitenden der Strafverfolgungs- und -vollzugsbehörden genügend klare Hinweise für eine mögliche Selbsttötung bestanden.

Das aufwändige Beweisverfahren mit diversen staatsan- waltschaftlichen Einvernahmen und Konfrontationen ergab schliesslich keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der angezeigten Personen. Sie waren ihrer Verantwortung, für die Sicherheit und Gesundheit des Häftlings Ded Gecaj zu sorgen, pflichtgemäss nachge- kommen. Es wurden keine Schutzpflichten verletzt. Im Resultat hat sich somit kein Tatverdacht ergeben.

Mit Verfügungen vom 06.08.2019 hat der ausserordentliche Staatsanwalt das Verfahren nun gegen alle zehn Beschul- digten eingestellt. Die Einstellung des Strafverfahrens kommt einem gerichtlichen Freispruch gleich. Die Verfügungen sind noch nicht rechtskräftig.

St.GallenSt.Gallen / 12.08.2019 - 14:19:26