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Taxifahrer lehnten Kurzstrecke ab

St.Gallen/SG. Montag, 5. Oktober 2015. Die Stadtpolizei St.Gallen hat zwei Taxifahrer zur Anzeige gebracht. Beide lehnten Kunden ab, die ein Taxi für eine Kurzstrecke suchten. Die beiden Fälle liegen nun bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen.

Im September 2015 wurden zwei Taxifahrer durch die Stadtpolizei St.Gallen angezeigt. Beide lehnten, trotz der Beförderungspflicht von A-Taxis, Kunden ab, die ein Taxi für eine Kurzstrecke suchten.

Beide Fälle liegen nun bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen. Die zwei Chauffeure müssen mit einer Busse rechnen. Bei wiederholten Verstössen kann ihnen seitens der Stadtpolizei St.Gallen auch die Fahrbewilligung entzogen werden.

In der Stadt St.Gallen muss zwischen A-Taxis und B-Taxis unterschieden werden. A-Taxis dürfen die Taxistandplätze, beispielsweise beim Hauptbahnhof nutzen und haben grundsätzlich eine Beförderungspflicht. Ein zu kurzer Weg ist kein Grund, um einen Kunden abzulehnen. Lediglich aus Sicherheits- oder Hygienegründen können A-Taxis Kunden ablehnen.

B-Taxis hingegen dürfen weder die Taxistandplätze noch den öffentlichen Grund nutzen, um auf Kundschaft zu warten. B-Taxis haben daher auch keine Beförderungspflicht.

Personen, die von einem Fahrer eines A-Taxis abgewiesen werden, ohne dass Sicherheits- oder Hygienegründe vorliegen, melden sich bitte bei der Stadtpolizei. Wichtig ist, dass Auto- oder Taxinummer sowie Zeit und Ort gemeldet werden.

Weitere Informationen wie der Name des Taxifahrers oder eine Personenbeschreibung können ebenfalls hilfreich sein. Wie in den beiden oben geschilderten Fällen, kann dann seitens Stadtpolizei eine Anzeige geprüft werden.

St.GallenSt.Gallen / 05.10.2015 - 10:58:22