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Taxichauffeur muss Führerausweis abgeben

Klosters/GR. Am Donnerstagnachmittag, 22. Januar 2015, hat die Kantonspolizei Graubünden einem Taxichauffeur in Klosters den Führerausweis abgenommen. Der Mann wird beschuldigt, mehrere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben.

Der 39-jährige Taxichauffeur konnte am Donnerstag nicht alle Aufträge selber ausführen, deshalb stellte er kurzfristig eine Bekannte als Lenkerin für eine Fahrt vom Zürich Flughafen nach Davos ein. Kurz vor 11 Uhr ging dem Taxi im Saasertunnel das Benzin aus. Es musste abgeschleppt werden. Bei der Kontrolle durch die Kantonspolizei Graubünden stellte sich heraus, dass die Lenkerin keine Fahrberechtigung für Personentransporte besitzt und keine Tachoscheibe eingelegt hatte.

Vier Nächte kaum geschlafen
Bei der Kontrolle des Taxichauffeurs stellte die Polizei fest, dass dieser in den letzten vier Tagen praktisch ohne zu schlafen gewerbsmässige Personentransporte im In- und Ausland durchführte. Dabei benutzte er sowohl das Taxi als auch sein Privatauto. Ein Drogenschnelltest fiel positiv aus. Der Führerausweis wurde dem Taxichauffeur auf der Stelle abgenommen. Der Mann wird an die Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt.

GraubündenGraubünden / 24.01.2015 - 21:05:04