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Schaffhauser Polizei warnt vor „CEO-Betrug“

Schaffhausen/SH. Am Montag (04.09.2017) gab sich eine unbekannte Täterschaft per Emailnachrichten als Chef eines Schaffhauser Unternehmens aus und forderte einen Finanzmitarbeiter des gleichen Unternehmens auf, ihr hohe Geldbeträge zu überweisen.

Ein Mitarbeiter eines Unternehmens, das in der Stadt Schaffhausen ansässig ist, bekam am Montag (04.09.2017) zwei Emailnachrichten von seinem Chef mit der Aufforderung, hohe Geldbeträge auf ein Konto im Ausland zu überweisen. Diese waren als streng vertraulich deklariert, weil es sich hierbei angeblich um eine Firmenübernahme handelte.

Aufgrund der Schreibweise wurde der Mitarbeiter misstrauisch und fragte beim Geschäftsführer telefonisch nach, ob er einen entsprechenden Auftrag erteilt habe, was sich als falsch herausstellte. In Wirklichkeit stammten die E-Mailnachrichten nicht vom Geschäftsführer, sondern von Betrügern, wie eingeleitete Ermittlungen der Schaffhauser Polizei ergaben. Diese sind im Gange.

Die Schaffhauser Polizei empfiehlt bei Ueberweisungsaufforderungen von Vorgesetzten – insbesondere bei hohen Geldbeträgen – ein gesundes Misstrauen walten zu lassen. Sie rät die E-Mail-Adresse des „auffordernden Geschäftsführers“ händisch einzutippen, um zu evaluieren, ob Betrüger am Werk sind oder nicht, und nicht automatisch auf eine derartige Email-Aufforderung zu antworten.

Zudem ist es ratsam mündlich bzw. telefonisch eine Auftragsbestätigung einzuholen. Die Schaffhauser Polizei stellt fest, dass die Täterschaft ihr gesammeltes Internetwissen über ein Unternehmen gezielt einsetzt und meist sehr viel über einen Betrieb weiss. Die Betrüger gehen dabei sehr professionell vor. Sie suchen im Internet nach den Namen von Geschäftsführern, Chefsekretärinnen und Finanzbuchhaltern. Auf der Homepage des Unternehmens, das "angegriffen" wird, finden sie zumeist alle wichtigen Daten, wie Telefonnummern von Mitarbeitern, einen kurzen Lebenslauf des Geschäftsführers oder sogar dessen eingescannte Unterschrift. Ausserdem sammelt die Täterschaft auch in sozialen Netzwerken persönliche Daten.

Definition „CEO-Betrug“:
Diese Betrugsmasche wird in der ganzen Welt angewandt. Die Täterschaft kontaktiert den Angestellten eines multinationalen Unternehmens (oder irgendeiner anderen Firma) und gibt sich als Präsident, Vorsitzender, CEO oder dergleichen aus. Die Täterschaft gibt vor, sie brauche Hilfe in einer dringlichen und vertraulichen Angelegenheit. Es gehe darum, eine gewisse Summe auf ein ausländisches Konto zu überweisen. In der Regel fallen Begriffe wie Steuerprüfungen oder Kauf eines Unternehmens im Ausland. Der Kontakt gestaltet sich via E-Mail oder Telefon. Manchmal wird auch ein (angeblicher) Anwalt ins Spiel gebracht, der (angeblich) die Überweisungsmodalitäten regelt.

SchaffhausenSchaffhausen / 10.10.2017 - 13:45:14