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Mit 118km/h durch 50er Zone gebrettert

Unterwegs mit 118 km/h bei erlaubten 50 km/h im Innerortsbereich: Dieser negative Rekord anlässlich Geschwindigkeitsmessungen in der Coronazeit ist nur einer von insgesamt 13 Rasern, welche die Kantonspolizei St.Gallen aus dem Verkehr gezogen hat. Hinzu kommen unzählige weitere Schnellfahrer.

Die Kantonspolizei St.Gallen hat auch während des Lockdowns Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dies insbesondere, nachdem sich Meldungen gehäuft haben, dass auf den leeren Strassen teils zu schnell gefahren werde. Allgemein lässt sich sagen, dass an gewissen Messstellen die Verzeigungsquote, also das Verhältnis zwischen der Gesamtzahl an gemessenen Fahrzeugen und jenen die zu schnell waren, teils sehr hoch war. Sie bewegten sich in Bereichen zwischen 10% und 40%, insbesondere im Ausserortsbereich und auf den Autobahnen. Im Innerortsbereich wurden die Geschwindigkeiten tendenziell besser eingehalten.

Die Resultate zeigen als Ganzes auf, dass Geschwindigkeitskontrollen nach wie vor nötig sind, um die Verkehrssicherheit weiter zu gewährleisten.

Messanlagen
Mit diversen Messanlagen (stationär, semistationär, kombiniert Geschwindigkeit/Rotlicht) wurden in der Zeitspanne vom 13. März 2020 bis zum 8. Juni 2020 insgesamt 6'481'782 Fahrzeuge gemessen. Davon wurden bei 69'539 Verkehrsteilnehmenden eine zu hohe Geschwindigkeit gemessen. Davon wurden 1'376 Übertretungen ausserhalb des Ordnungsbussenbereichs, 261 Vergehen und sechs Verbrechen (Raser) registriert. Die restlichen fehlbaren Personen erhielten eine Ordnungsbusse.

Laserkontrollen
Weiter führte die Mobile Polizei Lasermessungen an diversen Orten im Kanton St.Gallen durch. Sieben Verkehrsteilnehmende erhielten eine Ordnungsbusse und es wurden 76 Übertretungen und 53 Vergehen verzeichnet. Weiter konnten fünf Raser angehalten werden.

Patrouillentätigkeit
Auch aus Patrouillentätigkeiten resultierten zwei Verbrechens-Tatbestände, bei denen zu hohe Geschwindigkeiten registriert wurden.

Nachfolgend sind die festgestellten Raser-Tatbestände aufgelistet:

Aus Messanlagen
Niederbüren, Sorntal (innerorts, erlaubt 50 km/h)
– 28-jähriger Bosnier mit seinem Auto mit 106 km/h gemessen
– 27-jähriger Schweizer mit seinem Auto mit 118 km/h gemessen

Jona, Zürcherstrasse (innerorts, erlaubt 50 km/h)
– 39-jähriger Spanier mit seinem Motorrad mit 104 km/h gemessen

Mels, Autobahn N13, Höhe Verzweigung Sarganserland (Autobahn, erlaubt 80 km/h)
– 53-jähriger Autofahrer aus Syrien mit 154 km/h gemessen

St.Gallen, Autobahn A1, Stadtautobahn (ausserorts, erlaubt 80 km/h)
– 36-jähriger Schweizer mit seinem Auto mit 159 km/h gemessen

Widnau, Espenstrasse (innerorts, erlaubt 60 km/h)
– 59-jähriger Schweizer mit seinem Auto mit 153 km/h gemessen

Aus Lasermessungen
Berneck, Gemperenstrasse (innerorts, erlaubt 50 km/h)
– 19-jähriger Autofahrer aus Deutschland mit 106 km/h gemessen

Heerbrug, Auerstrasse (innerorts, erlaubt 50 km/h)
– Unbekannter Motorradfahrer mit 115 km/h gemessen

Mosnang, Unterdorf (ausserorts, erlaubt 80 km/h)
– 22-jähriger Schweizer mit seinem Motorrad mit 145 km/h gemessen

Berg, Pfauenmoosstrasse (ausserorts, erlaubt 80 km/h)
– 51-jähriger Serbe mit seinem Auto mit 156 km/h gemessen

Lichtensteig, Krinauerstrasse (innerorts, erlaubt 50 km/h)
– 22-jähriger Schweizer mit seinem Auto mit 111 km/h gemessen

Aus Patrouillentätigkeit – Nachfahrmessung oder Berechnung anhand Videoaufnahmen aus Patrouillenfahrzeug
Staad, Hauptstrasse bis Roggwil TG, Schulweg (innerorts, erlaubt 50 km/h)
– 39-jähriger Autofahrer aus Angola, vorgeworfene Geschwindigkeit: 103 km/h

Gossau, Wilerstrasse (ausserorts, erlaubt 80 km/h)
– 20-jähriger Serbe mit seinem Auto, errechnete Geschwindigkeit: 157 km/h

Erklärungen:

Grundsätzlich
Bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen wird eine Ordnungsbusse erteilt. Bei Übertretungen ausserhalb des Ordnungsbussenbereichs sowie bei Vergehen und Verbrechen erfolgt eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft. Diese beurteilt den Fall, erlässt entweder einen Bussenentscheid oder klagt den Beschuldigten vor Gericht an.

Einordnung Tatbestände (Alle Geschwindigkeiten nach Sicherheitsabzug)
Übertretung (= Ordnungsbusse):
Innerorts 1 – 15 km/h / Ausserorts + Autostrasse 1 – 20 km/h / Autobahn 1 – 25 km/h
Übertretung (=Verzeigung):
Innerorts 16 – 24 km/h / Ausserorts + Autostrasse 21 – 29 km/h / Autobahn 26 – 34 km/h
Vergehen (= Verzeigung):
Innerorts 25 – 49 km/h / Ausserorts 30 – 59 km/h / Autostrasse 30 – 79 km/h / Autobahn 35 – 79 km/h
Verbrechen (= Verzeigung):
Innerorts 50+ km/h / Ausserorts 60+ km/h / Autostrasse 80+ km/h / Autobahn 80+ km/h
Abnahme des Führerausweises/Administrativverfahren

Ab einer gewissen Schwere des Vergehenstatbestands wird der Führerausweis auf der Stelle abgenommen und dem zuständigen Strassenverkehrsamt zugesandt. Auch bei allen anderen Verzeigungen wird der Polizeirapport ans Strassenverkehrsamt vom Wohnkanton des Beschuldigten weitergeleitet. Dieses leitet dann ein Administrativverfahren ein, bei welchem über allfällige Massnahmen entschieden wird. Details zu Führerausweisabnahmen und sonstigen Administrativmassnahmen hat zum Beispiel das Strassenverkehrsamt St.Gallen auf seiner Website publiziert. Die Führerausweisabnahme sowie der vom Strassenverkehrsamt angeordnete Entzug ist keine Strafe, sondern eine administrative Massnahme.

Führerausweisabnahme auf der Stelle
Innerorts ab 31 km/h zu schnell nach Sicherheitsabzug
Ausserorts/Autostrassen ab 36 km/h zu schnell nach Sicherheitsabzug
Autobahn ab 41 km/h zu schnell nach Sicherheitsabzug
Zwangsmassnahmen
Allfällige Zwangsmassnahmen werden von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Bei Raserdelikten kann sie zum Beispiel die Sicherstellung des Fahrzeugs verfügen.

Anzahl Ordnungsbussen bei Lasermessungen
Die geringe Anzahl an Ordnungsbussen bei Lasermessungen liegt daran, dass Verkehrsteilnehmende bei diesen Kontrollen angehalten und direkt gebüsst/angezeigt werden. Oftmals werden bei diesen Messungen nur diejenigen Verkehrsteilnehmenden angehalten, die nicht mehr in den Ordnungsbussenbereich fallen.

St.GallenSt.Gallen / 08.07.2020 - 08:42:34