• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Leiche eines vermissten Alpinisten identifiziert

Pontresina/GR. Die Kantonspolizei Graubünden hat dank Hinweisen von Alpinisten im letzten und vorletzten Sommer im Berninagebiet mehrere Leichenteile geborgen. Die Gegenstände, welche bei den Leichenteilen lagen, wurden zuerst mit den alten Vermisstenakten verglichen. Diese passten zu den Angaben über einen Vermissten aus dem Jahr 1963. Beim Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen wurden DNA-Analysen durchgeführt. Mittels DNA-Vergleich mit Angehörigen konnte der Tote identifiziert werden.

Der 36-jährige Alpinist aus Deutschland hatte die Bovalhütte am 30. August 1963 um 7 Uhr morgens verlassen um mit den Ski zur Marco e Rosa Hütte aufzusteigen. Er war letztmals oberhalb des "Labyrinths" auf einer Höhe von 3'200 Metern über Meer gesehen worden. Seither wurde der Mann vermisst. Im Sommer 2014 und 2015 begaben sich Spezialisten des Alpinkaders und des Kriminaltechnischen Dienstes zum Morteratschgletscher, um von Alpinisten entdeckte Leichenteile zu bergen. Nach mehr als 50 Jahren wurde der Vermisste 3.5 Kilometer vom Verschwindepunkt entfernt vom Eis freigegeben.

Funde im Gletschereis melden:
Immer wieder schafft das Eis Leichenteile und Gegenstände von vermissten Alpinisten an die Gletscheroberfläche. Insgesamt gelten im Berninagebiet vierzig Personen als vermisst. Findet man auf einer Hochtour Ausrüstungsgegenstände oder menschliche Körperteile gilt Folgendes:
◾Gegenstände möglichst nicht berühren
◾Gegenstände fotografieren
◾Fundstelle markieren, z.B. mit einem Steinmannli
◾Koordinaten notieren
◾Fund umgehend der Kantonspolizei Graubünden melden
◾Gegenstände nur bei unmittelbarer Bedrohung oder wenn der Fundort nicht wiedergefunden werden kann, bergen und beim nächsten Polizeiposten abgeben

GraubündenGraubünden / 25.07.2016 - 09:45:40