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Fahrunfähige Autofahrer im Kanton St. Gallen

St. Gallen/SG. Vom Freitag auf den Samstag (18.10.2014), in der Zeit zwischen 15:20 und 04:09 Uhr, hat die Kantonspolizei St.Gallen bei diversen Kontrollen im ganzen Kanton 15 Autofahrer festgestellt, die wegen Alkohol oder Drogen nicht fahrfähig waren. Zwei von ihnen verursachten Unfälle. Diverse Fahrausweise wurden auf der Stelle eingezogen.

Mels: Am Freitagabend um 22:40 Uhr führte die Kantonspolizei St.Gallen eine Verkehrskontrolle durch, als eine 23-jährige Autofahrerin das Haltezeichen missachtete. Die Polizei fuhr ihr nach und konnte sie kurz darauf anhalten. Es stellte sich heraus, dass sie keinen Fahrausweis besass, unter Drogeneinfluss stand und das Auto, mit dem sie unterwegs war, entwendet hatte.

Rheineck: Am frühen Samstagmorgen um 03:45 Uhr verlor ein 20-Jähriger auf der Autobahn A1 Richtung St.Gallen die Herrschaft über sein Auto. Er prallte in die Mittelleitplanke, worauf sich sein Auto einmal um sich selbst drehte, die Fahrbahn überquerte und anschliessend mit der rechtsseitigen Leitplanke kollidierte, bevor es zum Stehen kam. Der Fahrer wurde dabei nicht verletzt und fuhr weiter, ohne die Polizei zu benachrichtigen. Da er bei dem Unfall seine Kontrollschilder verloren hatte, kehrte er aber kurz darauf wieder zurück und wurde durch die bereits an der Unfallstelle eingetroffene Polizei angehalten. Entsprechende Tests ergaben, dass der 20-Jährige unter Drogen- und Alkoholeinfluss stand. An den Leitplanken war ein Sachsachaden von rund 8500 Franken und am Unfallauto Totalschaden entstanden.

Bächli: Am Samstagmorgen um 4 Uhr kam ein alkoholisierter 64-Jähriger mit seinem Auto auf der Bächlistrasse in einer Kurve von der Fahrbahn ab. Das Auto fuhr ca. 120 Meter ein steiles Bord hinunter, bevor es in einem kleinen Bach zum Stehen kam. Der 64-Jährige wurde nicht verletzt. Am Auto entstand Totalschaden.

Bei Kontrollen im ganzen Kantonsgebiet hielt die Kantonspolizei St.Gallen zudem 13 weitere Autofahrer an, die aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum nicht fahrfähig waren. 9 Fahrausweise mussten auf der Stelle eingezogen und gesperrt werden, in den übrigen Fällen wurde den Betroffenen die Weiterfahrt untersagt. Die Autofahrer werden zudem bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

St.GallenSt.Gallen / 18.10.2014 - 20:46:22