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Ermittlungen gegen Stalker abgeschlossen

SH. Montag, 24. November 2014. Die Schaffhauser Polizei und die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen haben in diesem Monat das seit Anfang Jahr hängige Ermittlungsverfahren gegen einen Stalker abgeschlossen.

Im Herbst 2011 musste der Beschuldigte erstmals von der Schaffhauser Polizei aufgrund eines im Ausland eingeleiteten Strafverfahrens einvernommen werden, weil er eine Ex-Partnerin gestalkt bzw. mit übermässigen Kontaktaufnahmen nach Beendigung der Beziehung massiv belästigt hatte.

Ende 2011 erstattete eine weitere Frau Anzeige gegen den heute 35-jährigen Mann wegen Nötigung (Stalking). Auch nach Befragungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft hörte er nicht auf, die Frau mit Hunderten von E-Mails, Briefen, SMS und Geschenken regelrecht zu bombardieren.

Trotz bestehendem Kontaktverbot und der Verurteilung des Stalkers durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen Anfang 2012 belästigte er das Opfer weiter, sodass dieses gezwungen war, erneut Anzeige zu erstatten.

Obwohl der Mann durch Polizei und Staatsanwaltschaft mehrfach mit seinem Verhalten konfrontiert und im Sommer 2012 auch vorläufig festgenommen wurde, setzte er sein Handeln unbeirrt fort. Die Frau war dermassen in ihrer Lebensgestaltung eingeschränkt, dass sie sogar den Wohnort wechseln musste.

Da die Vorfälle kein Ende nahmen, musste der Stalker Ende 2012 erneut festgenommen werden. Der Antrag der Staatsanwaltschaft Schaffhausen auf Anordnung von Untersuchungshaft wurde jedoch vom Zwangsmassnahmegericht abgelehnt, woraufhin der Mann wieder entlassen wurde.

Es folgte im Jahr 2013 eine weitere Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft.

Im Frühjahr 2014 erstattete schliesslich eine dritte Frau Anzeige gegen den einschlägig Vorbestraften. Das Vorgehen des Mannes glich demjenigen bei den vorhergehenden Opfern.

Auch dieses Mal liessen ihn sämtliche Verwarnungen und Massnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft gänzlich unbeeindruckt, weshalb die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen im Mai 2014 beim Zwangsmassnahmengericht erneut einen Antrag auf Untersuchungshaft stellte, welcher gutgeheissen wurde. Weiter liess sie den Mann psychiatrisch begutachten.

Die Ermittlungen konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Er wird nun durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen beim Kantonsgericht angeklagt.

Der Begriff Stalking bezeichnet das wiederholte Nachstellen und Belästigen einer Person. Dies kann betroffene Personen in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigen.

In der Schweiz gibt es für Stalking keinen eigenen Straftatbestand. Die einzelnen Handlungen des gesamten Verhaltenskomplexes beim zwanghaften Verfolgen einer Person können hier unter die Straftatbestände des Strafgesetzbuchs wie Drohung, Nötigung, Ehrverletzungen, Missbrauch einer Fernmeldeanlage oder ev. Tätlichkeit und Körperverletzung subsumiert werden.

SchaffhausenSchaffhausen / 24.11.2014 - 12:00:48