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Bootsunfall auf dem Rhein – Untersuchung abgeschlossen

Schaffhausen/SH Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat das Verfahren gegen den Bootsführer wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.

Am 18.07.2017 um ca. 23:50 Uhr kenterte auf dem Rhein in Schaffhausen bei einem Anlegemanöver ein mit 8 Personen besetztes Motorboot. Einem 54-jährigen Passagier gelang es nicht, sich ans Ufer zu retten.

Die Staatsanwaltschaft führte in Zusammenarbeit mit der Schaffhauser Polizei umfangreiche Ermittlungen und Untersuchungen durch. Gestützt auf das Ergebnis wurde der Bootsführer wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt mit einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Das gegen den Bootsführer durchgeführte Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde mangels Erfüllens des für den Straftatbestand erforderlichen Kausalzusammenhangs eingestellt. Gegen beide Entscheide wurden keine Rechts- mittel ergriffen.

SchaffhausenSchaffhausen / 17.10.2018 - 14:58:33