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Besitzen Sie verbotene Laserpointer? Geben Sie sie jetzt straffrei ab!

St. Gallen/SG Per 01.06.2019 ist das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in Kraft getreten. Neu sind gewisse Laserpointer verboten, können aber straffrei abgegeben werden.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ist die Verwendung von Laserpointern, die nicht der Laserklasse 1 zugeordnet werden können, verboten. Es gilt eine Übergangsfrist für den Besitz von Lasern der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 sowie nicht gekennzeichneten Laserpointern bis zum 01.06.2020. Laserpointer der Klasse 2 müssen bis spätestens 01.06.2021 entsorgt werden.

Die Kantonspolizei St. Gallen bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, entsprechende Laserpointer straffrei auf allen Polizeiposten abzugeben. Sie werden durch die Kantonspolizei fachgerecht entsorgt beziehungsweise vernichtet.

Die neu geltenden Bestimmungen bezüglich Laserpointern können auf der Website des Bundesamts für Gesundheit www.bag.admin.ch/laserpointer nachgelesen werden.

St.GallenSt.Gallen / 12.07.2019 - 11:40:23