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Anklage wegen Tötung erhoben

Waldau/GR. Dienstag (28. Oktober 2014). Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom 14. März 2013 im Minimalzentrum Waldau in Landquart Anklage wegen vorsätzlicher Tötung erhoben.

In der Nacht auf den 14. März 2013 wurde die Kantonspolizei Graubünden zum Minimalzentrum Waldau in Landquart gerufen, weil dort ein Verletzter Hilfe benötigen würde. Beim Verletzten handelte es sich um einen 31-jährigen, im Irak geborenen Asylbewerber, der im Minimalzentrum wohnte. Er wurde mit der Ambulanz ins Kantonsspital Graubünden überführt. Dort starb er im Laufe des Morgens.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden führte in der Folge gegen einen zweiten Bewohner des Zentrums ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung. Bei ihm handelt es sich um einen 35-jährigen Asylbewerber aus Palästina. Am 22. Oktober 2014 hat die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Landquart Anklage wegen vorsätzlicher Tötung erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich mit seinem Mitbewohner gestritten und ihm dabei tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Zudem werden ihm drei Ladendiebstähle und eine Sachbeschädigung vorgeworfen.

Das Strafverfahren gegen einen weiteren Bewohner der Asylunterkunft im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt wurde eingestellt, da sich im Verlaufe der Ermittlungen der Tatverdacht nicht konkretisierte.

GraubündenGraubünden / 30.10.2014 - 06:40:16