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Weiterhin Feuerverbot und Wasserentnahmeverbot

BL. Mittwoch, 5. August 2015. Der Kantonale Krisenstab Basel-Landschaft hält in Absprache mit den Fachspezialisten am Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern sowie am Wasserentnahmeverbot vom 27. Juli 2015 fest.

Das Wetter zeigte sich in den vergangenen Tagen sehr wechselhaft. So folgten auf Schönwetterphasen mit hochsommerlichen Temperaturen auch Störungen, die flächendeckend Niederschläge brachten. Diese traten in Form von Gewittern oder normalen Regenzellen auf und sind über den ganzen Kanton verteilt niedergegangen.

Seit dem letzten Rapport fielen in Binningen 11 mm und in Rünenberg 19 mm. Für eine Entspannung der Lage sind die Niederschläge in allen Regionen des Kantons zu gering.

Der Waldboden ist nach wie vor trocken und die Waldbrandgefahr hoch (Stufe 4 von 5). Eine Brandgefahr geht auch weiterhin von abgeernteten Feldern (Stoppelfelder) aus.

Die Grundwasserstände und Quellschüttungen gehen kontinuierlich langsam aber stetig zurück. Zurzeit gibt es bei der öffentlichen Wasserversorgung noch keine nennenswerten Probleme. Die Wasserführung bei Fliessgewässern ist auf tiefem Niveau stabil.

Die auf das Wochenende prognostizierten Niederschläge werden, wenn überhaupt, nur punktuell in Form von Gewittern fallen und die Lage nicht wesentlich entschärfen.

Aufgrund der durchgeführten Lagebeurteilung durch die verschiedenen Fachdienste des Kantonalen Krisenstabes Basel-Landschaft bleibt deshalb das Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern (inkl. Waldlichtungen) weiterhin bestehen.

Für Fragen der Bevölkerung ist die Hotline des Kantonalen Krisenstabes mit der Nummer 0 800 800 112 (kostenlos) in Betrieb.

Die behördlichen Anordnungen zur Erinnerung:

1. Es ist verboten im Wald und an sichtbaren Waldrändern Feuer zu entfachen. Der Abstand von 200 m ist einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Holz- / Kohlegrills.

2. Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern – sofern vom Gemeindereglement und Gemeinderat gestattet – ist nur erlaubt in einem Abstand von mindestens 200 m vom Wald und sichtbarem Waldrand.

3. Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbst gebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.

4. Die Entnahme von Wasser aus den Baselbieter Oberflächengewässern ist bis auf Widerruf untersagt. Von diesem generellen Verbot ausgenommen sind alle bewilligten Nutzungen an Birs und Rhein.

Die Entwicklung der Situation wird aufmerksam beobachtet und wöchentlich neu beurteilt. Der nächste ordentliche Rapport des Kantonalen Krisenstabes ist für den 12. August 2015 geplant.

Die Behörden danken der Bevölkerung an dieser Stelle für das verantwortliche Handeln in den letzten Wochen und bitten weiterhin dieses Verantwortungsbewusstsein zur Vermeidung von Bränden umzusetzen

Basel-LandschaftBasel-Landschaft / 06.08.2015 - 07:13:43