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Tötungsdelikt Würenlingen: Angaben zum Täter

Würenlingen/AG. Dienstag, 12. Mai 2015. Am Samstagabend, 9. Mai 2015, sind bei einem Tötungsdelikt in Würenlingen fünf Menschen ums Leben gekommen. Darunter befindet sich auch der mutmassliche Täter, ein 36-jähriger Mann, welcher im Kanton Schwyz wohnhaft war. Die Ermittlungen zum Tathergang und zum Tatmotiv führt die Staatsanwaltschaft Aargau in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Aargau.

Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt machen die Kantonspolizei Schwyz und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ausserschwyz zum mutmasslichen Täter folgende Angaben:

Der 36-jährige Schweizer war verheiratet und Vater von drei Kindern. Im Jahre 2004 erhielt der türkische Staatsbürger im Rahmen einer erleichterten Einbürgerung im Kanton Schwyz das Schweizer Bürgerrecht.

Gegen den zuletzt arbeitslosen Mann sind im Kanton keine Strafuntersuchungen offen. Das im Jahr 2007 geführte Verfahren wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Beschimpfungen und Hausfriedensbruch (Nachbarschaftsstreit) wurde rechtskräftig eingestellt.

Gestützt auf das Waffengesetz machte die Kantonspolizei Schwyz im März 2012 und am 24. März 2015 ausserhalb eines Strafverfahrens am Wohnort des Mannes zwei Hausdurchsuchungen. Dabei wurde präventiv nach Waffen gesucht. Die Polizei stellte keine Waffen sicher.

Am 24. März 2015 wurde der Beschuldigte polizeilich in Gewahrsam genommen und dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Kantons Schwyz zugeführt.

Grundsätzlich darf die KESB gegenüber den Medien zu einem laufenden oder abgeschlossenen Verfahren keine Auskunft geben. Da im Zusammenhang mit dem tragischen Tötungsdelikt über die Medien bereits sehr viele Informationen verbreitet worden sind, ist es aus Sicht der KESB gerechtfertigt, die zutreffenden Angaben zu bestätigen.

Die KESB Ausserschwyz erhielt im März 2015 Gefährdungsmeldungen bezüglich der Kinder des Ehepaares. Aufgrund der Gefährdungssituation hat eine Intervention der Kantonspolizei Schwyz in der Familie stattgefunden. Als Folge dieser Intervention hat die KESB die Kinder in geeignete Institutionen fremdplatziert.

Der Kindsvater wurde am 24. März 2015 auf ärztliche Anordnung in einer psychiatrischen Klinik fürsorgerisch untergebracht. Zur Kindsmutter und zu den drei Kindern gibt die KESB aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sowie des Kindes- und Erwachsenenschutzgeheimnisses keine weiteren Auskünfte.

AargauAargau / 12.05.2015 - 12:39:18