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Sexueller Übergriff in Asylunterkunft: Anklage wegen versuchter Vergewaltigung

Laufenburg/AG. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hat gegen einen 19-jährigen Asylbewerber aus dem Sudan Anklage wegen versuchter Vergewaltigung erhoben. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, davon zwölf Monate unbedingt.

Am Nachmittag des 22. Januars 2016 kam es in der Waschküche der kantonalen Asylunterkunft GOPS in Laufenburg zu einem sexuellen Übergriff eines Asylbewerbers gegenüber einer Betreuerin. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg dem Beschuldigten vor, nachdem er die Türe zur Waschküche von innen abgeschlossen und den Schlüssel entfernt hatte, das Opfer zuerst an den Hüften gepackt zu haben und sich der Betreuerin, die daraufhin die Waschküche verlassen wollte, in den Weg gestellt, ihr über die Brüste gestrichen und gezielt zwischen die Beine gegriffen zu haben. Als das Opfer den Raum erneut verlassen wollte, bemerkte es, dass die Türe abgeschlossen war. Die Betreuerin konnte sich schliesslich selber aus der Waschküche befreien, nachdem sie den Schlüssel gefunden hatte.

Die Staatsanwaltschaft hat mit der Anklageerhebung beim Zwangsmassnahmengericht beantragt, den Beschuldigten in Sicherheitshaft zu versetzen. Das Zwangsmassnahmengericht hat diesem Antrag nicht stattgegeben und den Beschuldigten vergangenen Freitag unter Anordnung von Ersatzmassnahmen aus der Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, davon zwölf Monate unbedingt.

Eventualiter beantragt die Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten zu verurteilen, davon sechs Monate unbedingt. Die Anklage ist am Bezirksgericht Laufenburg hängig.

AargauAargau / 26.04.2016 - 13:19:02