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Sexuelle Nötigung: Meditationslehrer muss vor Gericht

Brugg/AG. Montag, 23. März 2015. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen einen 64-jährigen Schweizer Anklage wegen mehrfacher sexueller Nötigung, qualifizierter sexueller Nötigung, mehrfacher Ausnützung einer Notlage, Anstiftung zu falschem Zeugnis und weiterer Delikte erhoben.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, drei Frauen zum Teil über mehrere Jahre sexuell genötigt zu haben.

Unter anderem soll er sie, die alle seine "Schülerinnen" waren und seiner "Meditationsgruppe" angehörten, regelmässig zum Oralsex gezwungen haben.

Eine der drei Betroffenen soll er zudem dazu genötigt und schliesslich dazu angestiftet haben, gegenüber der Strafuntersuchungsbehörde falsche Aussagen in Bezug auf die ihm zur Last gelegten Delikte zu machen.

Bereits im Oktober 2012 hatte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach den Beschuldigten wegen Ausnützung einer Notlage angeklagt.

Sie wirft ihm in diesem Fall vor, er habe während mehrerer Monate zwei Frauen unter Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses dazu veranlasst, sexuelle Handlungen vorzunehmen und zu dulden. Auch diese beiden Frauen hatten seiner "Meditationsgruppe" angehört.

Nachdem kurz nach der Anklageerhebung eine weitere Frau gegen den Beschuldigten Anzeige erstattet hatte, sistierte das Bezirksgericht Zurzach auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren bis zum Abschluss der neu eröffneten Strafuntersuchung.

Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann strafbare sexuelle Handlungen zum Nachteil von fünf Frauen vor. Er befand sich seit November 2012 in Untersuchungshaft.

Inzwischen hat das Zwangsmassnahmengericht die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherheitshaft verfügt. Die Anklage vom Oktober 2012 kommt nun zusammen mit der eingereichten Zusatzanklage zur Verhandlung.

Den Strafantrag wird die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach an der Hauptverhandlung vor Gericht bekannt geben. Die Anklagen sind am Bezirksgericht Zurzach hängig.

AargauAargau / 23.03.2015 - 12:06:46