• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Schlachtfliegerbombe aus dem WK II fordert Polizeieinsatz

Buchs/AG Am Mittwoch, dem 04.09.2019 kam es zu einem grossen Einsatz, nachdem ein gefährlicher Sprengkörper erkannt wurde. Im Einsatz standen rund 35 Spezialisten.

Am Mittwochmorgen, 04. September 2019, zirka 09.45 Uhr führte die Kantonspolizei einen Transport von Aarau nach Buchs zu einer Liegenschaft der Kantonspolizei Aargau am Amsleracherweg aus.

Dabei wurde ein Gegenstand mitgeführt, der sich als gefährlicher Sprengkörper herausstellte. Dabei handelte es sich um eine Schlachtfliegerbombe des Typs SD2 welche im 2. Weltkrieg eingesetzt wurde.

Umgehend wurden mehrere Einsatzkräfte aufgeboten. Patrouillen der Kantonspolizei, der Stadtpolizei Aarau und der Regionalpolizei Suret sowie Ambulanz und Feuerwehr kamen zum Einsatz. Die Liegenschaften in der Umgebung (Industrie Neubuchs) wurden im weiteren Verlauf des Einsatzes evakuiert. Ebenso die beiden angrenzenden bewohnten Mehrfamilienhäuser. Das Areal wurde polizeilich abgesperrt.

Die Kantonspolizei zog Fachspezialisten des Forensischen Instituts Zürich (FOR) sowie der Armee bei. Die Einsatz- leitung der Kantonspolizei hatte als oberstes Ziel, dass keine Personen zu Schaden kommen.

Kurz nach 17:00 Uhr gelang es, den Wurf-Sprengkörper unschädlich zu machen und die Gefahr zu eliminieren. Danach zogen sich die Einsatzkräfte zurück und gegen 17:50 Uhr konnte das Gebiet wieder frei gegeben werden. Woher der gefährliche Gegenstand kam, der gemäss aktuellem Wissensstand auf dem Stützpunkt der Kantons- polizei in Aarau gelagert worden sein dürfte, muss nun abgeklärt werden.

Der Polizei ist es ein Anliegen, die Bevölkerung zu sensibilisieren. Solche oder ähnliche Gegenstände sollen nicht berührt resp. bewegt werden. Finder werden gebeten, den Auffundort zu markieren und den Polizeinotruf oder die Blindgängermeldezentrale zu orientieren.

St.GallenSt.Gallen / 09.09.2019 - 11:15:18