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Landwirt wegen mehrfacher Tierquälerei angeklagt

Böttstein/AG. Mittwoch, 27. Januar 2016. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen einen 55-jährigen Schweizer, der am 7. Oktober 2015 auf einem Feld bei Böttstein eine Bache und drei Frischlinge überfahren hatte, unter anderem Anklage wegen mehrfacher Tierquälerei erhoben. Der Beschuldigte ist geständig.

Nach einem Kontrollbesuch auf einem seiner Felder entdeckte der Landwirt am Abend des 7. Oktobers 2015 bei seiner Rückfahrt ins Dorf von der Strasse aus auf einem anderen Feld eine Rotte von rund 20 Wildschweinen. Der 55-Jährige beschloss, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, diese Tiere noch vor Ort mit seinem Geländefahrzeug unschädlich zu machen.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, die Wildschweine auf dem von der Strasse zugänglichen Feld gezielt mit seinem Geländewagen verfolgt zu haben.

Während sich die meisten Tiere wohl retten konnten, verletzte der Mann mit seinem Fahrzeug drei Frischlinge so unmittelbar und schwer, dass sie auf der Stelle starben. Eine Bache erlitt ein gebrochenes Rückgrat, blieb die ganze Nacht verletzt auf dem Feld liegen und konnte erst am folgenden Morgen durch einen gezielten Schuss von ihren Verletzungen erlöst werden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine unbekannte Anzahl weiterer Wildschweine ebenfalls angefahren und verletzt wurde.

Im Verlaufe der Strafuntersuchung hat der Bauer die Tat gestanden. Er gab an, der Anblick der Rotte habe ihn wegen bereits mehrfach erlittener Schäden durch Wildschweine dermassen wütend gemacht, dass "ein Blackout" die Folge gewesen sei.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Zurzach hängig. Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge an der Hauptverhandlung bekannt geben.

AargauAargau / 28.01.2016 - 12:05:39