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Ausserorts mit 151 km/h gemessen – Verfahren wegen «Rasertatbestand» eröffnet

Muri/AG. Mit ihrem Lasermessgerät führte die Kantonspolizei Aargau am Sonntag, 17. September 2017 in Muri eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Kurz vor 11.30 Uhr erfasste die Polizei einen 47-jährigen Motorradfahrer mit einer Geschwindigkeit von 151 km/h. Erlaubt sind auf der Ausserortsstrecke die üblichen 80 km/h. Die Polizisten stoppten das Richtung Geltwil fahrende Motorrad sogleich.

Strafuntersuchung wegen Art. 90/3 Strassenverkehrsgesetz

Gelenkt wurde das Motorrad von einem Schweizer aus dem Kanton Bern. Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung (netto 66 km/h) wurde die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten orientiert.

Sie eröffnete sogleich eine Strafuntersuchung nach Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes, welcher auch als «Raserartikel» bekannt ist und beschlagnahmte das Motorrad.

Die Kantonspolizei nahm dem Lenker den Führerausweis umgehend zu Handen der Entzugsbehörde ab.

Weitere Verzeigungen anlässlich der Geschwindigkeitskontrolle

Ferner wurden auf der gleichen Strecke zwei weitere Verkehrsteilnehmer (Automobilisten) mit 114 km/h bzw. 122 km/h erfasst. Nach erfolgter Verzeigung durften sie weiter fahren, müssen jedoch im Rahmen des Administrativverfahrens mit dem Entzug ihres Führerausweises rechnen.

AargauAargau / 18.09.2017 - 09:55:14